Ruhe24.de | Mein Friedhof

Ruhe24.de und MeinFriedhof.de ist der virtuellen Online Friedhof. Dies bietet grad in der heutigen Zeit auch etwas Ruhe und Andacht für seine Angehörigen, die man nicht vergessen möchte. Das ein virtueller Online Friedhof seinen Sinn hat, bestätigt auch das DesignTeam von mediandesign.de

Der virtuelle Online Friedhof

Die Idee kam den Entwicklern basierend aus eigenen Erfahrungen. Man möchte ja vielleicht doch seine Angehörigen in diesem virtuellen Online Friedhof die letzte Ruhe geben, aber dennoch immer und von jedem Standort der Welt, sehen können und sich in Ruhe erinnern. Viele erfolgreiche Projekte sprechen für die Grundidee und das diese auch umsetzbar ist. Darum lebt diese Website vom Lob und den Hinterbliebenen, die sich hier kostenlos registrieren können.

Ein Friedhof (auch Begräbnisplatz, Gottesacker oder Kirchhof) ist ein Ort, an dem Verstorbene, in den meisten Fällen begleitet von einem religiösen Ritus, bestattet werden. Das Wort Friedhof leitet sich ursprünglich vom althochdeutschen "frithof", der Bezeichnung für den eingefriedeten Vorhof einer Kirche ab. Der Bedeutungswandel zu einem "Hof des Friedens" vollzog sich über die Jahrhunderte mit dem Verblassen der etymologischen Wurzel. Friedhöfe werden hauptsächlich für Menschen eingerichtet, es existieren jedoch auch Friedhöfe für Tiere. Im weiteren Sinne wird die Bezeichnung für Endlagerstätten aller Art verwendet, beispielsweise in den Begriffen Autofriedhof und Schiffsfriedhof.

Formen und Ausgestaltung


Der Soldatenfriedhof von Omaha Beach, Normandie.
Der Soldatenfriedhof von Omaha Beach, Normandie.
Die Gedenkstätte in Lidice.
Die Gedenkstätte in Lidice.
Schädel von Opfern der Roten Khmer in einer Gedächtnisstätte in Phnom Penh.
Schädel von Opfern der Roten Khmer in einer Gedächtnisstätte in Phnom Penh.

Zumeist ist ein Friedhof die letzte Ruhestätte für die Verstorbenen einer Kommune oder einem Teil einer Kommune. Der Friedhof wird entweder durch die Kommune selbst oder die lokale religiöse Gemeinschaft getragen, wobei die beiden Institutionen in manchen Kulturen zusammenfallen. Dabei kann der Friedhof in sich wieder unterteilt sein: So finden sich in vielen Friedhöfen durch Lage und Ausgestaltung privilegierte Bereiche, die Würdenträgern oder begüterten Familien vorbehalten sind, so wie es auch Bereiche für Armengräber gibt. Mitglieder bestimmter sozialer oder beruflicher Gruppen können ebenfalls in eigenen Bezirken untergebracht sein: Häufig ist dies bei Soldaten oder Geistlichen der Fall.

Ehren- und Soldatenfriedhöfe

Da Soldaten zu jeder Zeit und im 20. Jahrhundert zunehmend in Massen ihr Leben eingesetzt haben, sind weltweit Soldatenfriedhöfe als eine Sonderform des Friedhofs zu finden. Diese können eine beträchtliche Dimension erreichen: Alleine auf dem Schlachtfeld von Verdun sind die Überreste von mindestens 130.000 Soldaten untergebracht, die meisten davon liegen, weil sie nicht identifiziert werden konnten, nicht in Einzelgräbern, sondern in einem Beinhaus. Soldatenfriedhöfe sind nicht selten ein Platz der nationalen Identifikation und Heldenverehrung. Der umgangssprachlich häufig so betitelte "Heldenfriedhof" in Arlington, USA, ist das bekannteste Beispiel dafür. Eine weitere Besonderheit sind Ehrenfriedhöfe, die Staatsführern, Monarchen, hochrangigen Politikern oder sonstigen nationalen Identifikationsträgern vorbehalten sind. So ist es in Russland ein Zeichen besonderer Ehre, die letzte Ruhestätte an der Außenmauer des Moskauer Kreml zu erhalten.

Gedenkstätten für Opfer von Terror und Gewaltherrschaft

Im 20. Jahrhundert hat sich eine besondere Form von Friedhöfen entwickelt, die mit einer vorher nicht dagewesenen, massenhaften, systematischen und häufig industriell organisierten Vernichtung von Leben in engem Zusammenhang steht. An vorderster Stelle sind die Gedenkstätten zu nennen, die in ehemaligen Konzentrationslagern errichtet worden sind. Im Unterschied zu Friedhöfen mit Bestattungswesen sind hier eine große, nicht näher bekannte Zahl von Mordopfern in Massengräbern verscharrt oder verbrannt worden. Das Gedenken an das Opfer als Individuum ist in solchen Stätten kaum noch möglich. Gedenkstätten dienen neben der Trauer vor allem zur Dokumentation und Mahnung, erfüllen also in hohem Maße gesellschaftliche Funktionen. Auch auf den Konzentrationslagern ähnliche Einrichtungen wie die Lager in der ehemaligen Sowjetunion (Gulags) oder die Vernichtungslager der Roten Khmer in Kambodscha trifft dies zu. Im Zuge von Kriegsverbrechen vernichtete Dörfer wie Lidice oder Oradour-sur-Glane sind als Ganzes zur Gedenkstätte erklärt worden. Oradour, das nach dem Krieg neu aufgebaut wurde, gedenkt der Opfer sowohl kollektiv mittels der konservierten Dorfruine als auch individuell auf dem kommunalen Friedhof. Auch Hinrichtungsstätten (z. B. Plötzensee) und Gefängnisse werden häufig zu Gedenkstätten, unabhängig davon, ob die Toten am Ort selbst verblieben sind.

Religiöse und ethnische Besonderheiten


Jüdischer Friedhof in Jerusalem


Jüdischer Friedhof in Jerusalem


Islamischer Friedhof in Aleppo


Islamischer Friedhof in Aleppo


Friedhof in Tokio


Friedhof in Tokio

Die Sepulkralkultur ist in denjenigen Religionen am ausgeprägtesten entwickelt, die der Totenruhe eine besondere Stellung einräumen, weil sie an eine Auferstehung und jenseitiges Fortleben glauben. Insbesondere die monotheistischen Religionen ähneln sich in diesem Bekenntnis, das seinen Ursprung schon im Alten Testament hat. Es bestehen trotzdem Unterschiede zwischen den Begräbnisvorschriften, die sich in der Gestaltung der Friedhöfe manifestiert.

Der Islam schreibt die Bestattung der Toten in Richtung Mekka vor, so dass alle Grabstellen auf islamischen Friedhöfen gleich ausgerichtet sind. Häufig sind diese aus Stein errichtet, teils gemauert oder mit Kacheln belegt, häufig findet man Stelen oder Steine an Kopf- wie Fußende. Särge sind nicht üblich, die Toten werden nur in weiße Tücher gehüllt und direkt in die Erde gelegt.

Jüdische Friedhöfe zeichnen sich dadurch aus, dass die Toten, weil es den Glaubensvorschriften widerspräche, nie umgebettet oder exhumiert werden; auch die Grabsteine werden nicht entfernt. Statt dessen werden mit der Zeit Gräber übereinander geschichtet, wodurch eine extreme Dichte der Gräber und der Grabsteine entsteht. Hierdurch fehlt manchmal sogar eine geordnete Wegeführung.

In westlichen Ländern christlicher Prägung hat sich eine besondere Friedhofskultur ausgeprägt, die von sehr vielgestaltigen ästhetischen Rahmen bestimmt ist. Häufig haben sich in verschiedenen Kulturräumen sehr spezifische Traditionen herausgebildet. Auch innerhalb christlich geprägter Regionen unterscheiden sich Friedhöfe zum Teil beträchtlich:

* Im mittel- und osteuropäischen Raum erscheinen die Friedhöfe nicht selten wie Parks und weisen einen hohen Grünanteil auf. Die Grabparzellen sind, wenn sie nicht mit einer Grabplatte belegt sind, häufig wie ein Beet kultiviert und weisen einen vielgestaltigen gärtnerischen Charakter auf.
* Im nordeuropäischen und angloamerikanischen Raum werden Rasenflächen bevorzugt, aus denen nur ebenerdige Platten oder aufrechte Steine ragen; der einzelne Grabplatz ist nur selten umfriedet. Baumbestand ist häufig, dient aber meist nur zur optischen Abtrennung des Geländes oder seiner einzelnen Bereiche.
* In Frankreich, Südeuropa und Lateinamerika sind Friedhöfe in der Regel vegetationslos gehalten oder weisen nur vereinzelt Baumbestände (im Mittelmeerraum vor allem Zypressenalleen) auf. Die Grabplätze sind aus Stein gemauert oder mit einer Platte abgedeckt, teils auch umfriedet und mit Schotter oder Kies verfüllt. Künstliche Pflanzen, Keramikobjekte und Tafeln ersetzen häufig die Vegetation. Nicht selten finden sich - insbesondere im spanisch-portugiesischen Raum - katakombenartige Wände mit mehreren Etagen, in denen die Toten in Fächer gebettet und eingemauert werden.

Auch östliche Religionen kennen die Einrichtung von Friedhöfen. Insbesondere der Shintoismus misst dem Andenken Verstorbener eine den westlichen Religionen vergleichbare Bedeutung bei, die sich in der Anlage der Friedhöfe erkennen lässt. Da die eigentliche Leiche als unrein gilt, enthalten Shintoistische Friedhöfe oft nur Scheingräber. Dagegen existieren im Hinduismus keine Friedhöfe. Das Glaubensprinzip der ewigen Wiedergeburt widerspricht der Anlage von Bestattungsplätzen; statt dessen wird die Asche der Toten in der Regel in einen Flusslauf gestreut. Das Gedenken an Tote findet in der Privatsphäre statt, wo den Verstorbenen ein Schrein errichtet wird.

Berühmte Friedhöfe


Der Père Lachaise in Paris ist einer der berühmtesten Friedhöfe der Welt.
Der Père Lachaise in Paris ist einer der berühmtesten Friedhöfe der Welt.

Nicht wenige Friedhöfe sind aufgrund ihrer Gestaltung, Geschichte, Bedeutung oder der Prominenz ihrer Bestatteten zu weltweit bekannten Attraktionen geworden. So ziehen der Père Lachaise in Paris, der Zentralfriedhof in Wien oder der flächenmäßig größte Friedhof Europas in Hamburg-Ohlsdorf ganzjährig Scharen von Besuchern an. Häufig werden touristische Führungen angeboten; die Ausgestaltung der Grabstätten ist Thema von kunsthistorischen Betrachtungen. Zu einzelnen Ruhestätten, insbesondere von Idolen aus Politik, Gesellschaft oder Popkultur, finden regelrechte Pilgerfahrten statt. Die Friedhofsverwaltung von Paris hat auf dem Père Lachaise bereits Wachpersonal aufstellen lassen, da rund um das Grab des ehemaligen "Doors"-Sängers Jim Morrison Vandalismus und Ruhestörung überhand genommen hatten.

Organisation und Verwaltung

Verwaltung und Betrieb von Friedhöfen sind gesetzlich geregelt und daher in der überwiegenden Zahl der Fälle öffentlich-rechtlich organisiert. Hierbei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen nach Land oder Region, Trägerinstitutionen und örtlichen Gegebenheiten. Die Regulierung durch die Öffentliche Hand geht bereits auf das Ende des Dreißigjährigen Krieges zurück, als die Kirchen erstmalig durch Staaten verpflichtet wurden, die Tore ihrer Friedhöfe für Verstorbene anderer Konfessionen zu öffnen.

Rechtlicher Rahmen

Im Friedhofsrecht werden Rechte, Pflichten und Verbote über Friedhofssatzungen geregelt. Diese werden im Allgemeinen von der Friedhofsverwaltung verfasst, publiziert und überwacht. Friedhofssatzungen müssen sich am jeweils geltenden Friedhofs- und Bestattungsrecht ausrichten, das in Deutschland Landesrecht ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden örtlich ausgestaltet und konkretisiert. Insbesondere regelt eine Friedhofssatzung die Öffnungszeiten, Verhaltensregeln, gewerbliche Tätigkeiten, Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabplätzen, Umbettung, Beisetzung und Trauerfeiern. Zur Satzung hinzu tritt die Friedhofsgebührenordnung, die Gebühren für von der Friedhofsverwaltung bereitgestellte Leistungen festlegt. Die Gebühren werden in der Regel nach Beschluss des Stadtrates von der Verwaltung bestimmt.

Trägerschaft

Der Friedhof wird in den meisten Fällen von der Kommune oder der lokalen Glaubensgemeinschaft getragen. Darüber hinaus existieren - insbesondere für kulturell herausragende Friedhöfe mit überwiegendem Denkmalscharakter - Träger in Form von Stiftungen und Vereinen.

Kommunale Friedhöfe sind in der Regel als städtische Regiebetriebe geführt, d. h. sie haben im Unterschied zu betriebswirtschaftlich organisierten Betrieben keine eigene Rechtspersönlichkeit und keinen eigenen Haushalt, dafür jedoch hoheitliche Befugnisse. Zuständig für den Betrieb ist die Friedhofsverwaltung. Diese kann in unterschiedlichen Bereichen der Kommunalverwaltung verortet sein, etwa über das Ordnungsamt, das Bauamt oder das Grünflächenamt. In einigen Fällen ist sie auch Bestandteil von Eigenbetrieben, etwa wenn die Friedhofsverwaltung in die Obhut der Stadtwerke ausgegliedert wurde.

Friedhöfe unter kirchlicher Trägerschaft sind dagegen in der Regel mit einem eigenen Haushalt ausgestattet und dazu angehalten sich selbst zu tragen. Wie kommunale Friedhöfe auch verfügen sie über Einnahmen in Form von Friedhofsgebühren und aus wirtschaftlicher Tätigkeit (etwa Leistungen der Gärtnerei für Grabpflege etc.).

Als Träger von Soldatenfriedhöfen ist in Deutschland der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, in Österreich das Schwarze Kreuz etabliert. Diese Vereine bestreiten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten aufgrund von Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen.

Bewirtschaftung
Historischer Teil des Frankfurter Hauptfriedhofs
Historischer Teil des Frankfurter Hauptfriedhofs
Von verfallenden Gräbern wie hier auf einem französischen Dorffriedhof können Probleme ausgehen.
Von verfallenden Gräbern wie hier auf einem französischen Dorffriedhof können Probleme ausgehen.

Trends und Änderungen in der Gesellschaft und ihres Wertesystems setzen die Friedhofsverwaltungen gerade im deutschsprachigen Raum zunehmend unter Handlungsdruck. Insbesondere die abnehmende Bedeutung herkömmlicher Bestattungsformen führt dazu, dass Friedhöfe zunehmend in finanzielle Bedrängnis geraten. Dies führt zu verschiedenen Strategien seitens der Kirchen und Kommunen, aus diesem Dilemma herauszufinden.

Tendenz zur Unterbelegung

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts sehen sich die Friedhofsverwaltungen im deutschsprachigen Raum zunehmenden Problemen ausgesetzt, die sich aus einer ständig zurückgehenden Auslastung der Friedhöfe ergeben. Die Probleme bestehen in einer sich stetig verschärfenden Unterdeckung der für die Friedhofspflege aufzubringenden Kosten, bedingt durch eine ständige Verringerung der erzielten Einnahmen aus dem Bestattungsbetrieb. Die Gründe für diese Tendenz sind folgende:

* Tendenz zur Urnenbestattung. Ein stetig zunehmender Anteil von Bestattungen erfolgt heute als Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung. Hierbei sinkt der Flächenbedarf überproportional, da viele Urnen nicht mehr in einem Urnengrab beigesetzt werden, sondern in Urnengemeinschaftsanlagen. Gründe für den steigenden Anteil der Urnenbestattungen sind:
o Soziale Isolierung und Verstreuung von Familien mit der Folge, dass keine Angehörigen für die Grabpflege verfügbar sind.
o Verschiebung der wirtschaftlichen Prioritäten. Eine nach allgemeinem Verständnis als "würdig" anzusehende Erdbestattung mit Sarg kostet durchschnittlich ca. 5000 Euro.[1] Einen solchen Betrag können oder wollen viele nicht aufbringen.

* Rückgang der Todesfälle durch Bevölkerungsabnahme und höherer Lebenserwartung. In Berlin-Neukölln etwa ging die jährliche Zahl der Beerdigungen zwischen den 1970er Jahren und 2004 von ca. 3.000 auf nur noch 323 zurück. In Berlin ist bereits ein erheblicher Teil der verfügbaren Friedhofsfläche ungenutzt; praktisch besteht bei einem Sterbefall Wahlfreiheit, auf welchem Friedhof die Beisetzung stattfinden soll. Ein Rückgang der genutzten Fläche wird bundesweit ab den Jahren 2010 bis 2020 prognostiziert.

Schwierigkeiten bereiten den Friedhofsverwaltungen verfallende und verwahrlosende Grabstellen, die entstehen, weil entweder die Angehörigen die Pflege vernachlässigen oder die Stelle mangels Nachfrage schlicht nicht wiederbelegt werden kann. Neben der Störung des ästhetischen Gesamtbildes können von solchen Gräbern Gefahren ausgehen, etwa durch umstürzende Grabsteine. Angehörigen wird die Pflege insbesondere direkt angrenzender Grabstellen durch wucherndes Unkraut erschwert und nicht selten ziehen bereits beschädigte oder weitgehend verrottete Grabparzellen Folgeschäden durch Diebstahl oder Vandalismus im näheren Umfeld nach sich. Die Verwaltung kann hier nur selten wirksam durchgreifen, da bestehende Grabpachten nicht einseitig gekündigt werden können und die zusätzliche Pflege bei stets angespannter Haushaltslage sehr ressourcenbelastend ist.

Tendenz zur Überbelegung

Nicht weniger gravierende Folgen kann die Tendenz zur Überbelegung zeitigen, wie sie etwa im Großraum Athen (Griechenland) durch Mangel an geeigneten Erdflächen in Stadtnähe und durch das traditionelle Verbot der Feuerbestattung in der orthodoxen Kirche entsteht. Hier liegt das Hauptproblem darin, dass aufgrund der dauerhaften Belegung von Grabstellen keine neuen Gräber mehr vergeben werden können. Die Ursachen sind auch hier verschiedenartig:

* In vielen Fällen sind Parzellen auf Dauer vergeben und befinden sich nicht selten im Eigentum von Familien. Obwohl hierfür in der Vergangenheit ein Betrag gezahlt wurde, verursachen diese Grabstellen dauerhafte Gemeinkosten, die nicht mehr über einen Mietzins umgelegt werden können.
* Auch die Bodenbeschaffenheit kann die Belegung von Grabstellen verhindern. In ungünstigem Milieu kann die Verwesung der Leichen stark behindert werden oder völlig zum Erliegen kommen. Hierdurch wird eine Neubelegung der Gräber schwierig, denn die Entsorgung der so entstandenen Wachsleichen ist ein ethisch sehr bedenkliches Unterfangen.

Bodenverhältnisse und Umweltrisiken

Die Umweltschutzgesetze gelten auch für Friedhöfe. Daher ist von Seiten der Betreiber darauf zu achten, dass die entsprechenden Auflagen eingehalten werden, insbesondere was den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser betrifft. Zusätzlich zu den Leichengiften, die bei jedem Verwesungsprozess anfallen, ist eine erhöhte Belastung durch Schwermetalle festzustellen: Amalgam in Zahnfüllungen oder Herzschrittmacher sind hier die Hauptursachen. Hinzu treten erhöhte Risiken durch Antibiotika, mit denen nicht wenige Leichen sehr stark belastet sind.

Die Verwesung wird wesentlich durch die Bodenverhältnisse bestimmt. Sie verläuft am schnellsten in trockenen, gut durchlüfteten Böden. Dagegen wird sie durch niedrige Temperaturen und Feuchtigkeit gebremst. Wachsleichen entstehen häufig in undurchlässigen Böden und bei hohem Grundwasserspiegel; viele Gebiete Deutschlands sind daher für die Bestattung nach heutiger Praxis eigentlich nicht geeignet, da der Verwesungsprozess mehr Zeit in Anspruch nimmt als die übliche Dauer der Grabpacht.

Neuere Entwicklungen

Durch den Wertewandel der vergangenen Jahrzehnte und damit verbundene Änderungen der Trauerkultur haben sich die Prioritäten der Angehörigen bei der Bestattung mit der Zeit verändert. Der Anteil der Feuerbestattungen hat erheblich zugenommen; der Anteil beträgt in Deutschland zwischen der Hälfte und zwei Dritteln der gesamten Bestattungen, mit dem höheren Wert in Großstädten. Auch werden Begräbnisse zunehmend preisbewusster gestaltet: kurze, preiswerte Zeremonien, pflegefreie Grabstätten und kürzere Pachtzeiten werden mehr und mehr nachgefragt. [2] Diesem Wandel versuchen sich die Friedhofsbetreiber anzupassen, indem sie beispielsweise Urnenwände, Rasenreihengräber oder Grabkammern anbieten. Letztere werden auch als "Turbograb" bezeichnet, weil die aus Beton errichtete Kammer den Verwesungsprozess beschleunigen und damit die Belegzeit verringern soll. Bisher realisierte Lösungen werden derzeit sowohl unter ökonomischen als auch ethischen Kriterien heftig diskutiert. [3]

Literatur

* Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur Kassel (Hrsg.): Raum für Tote: die Geschichte der Friedhöfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung; Braunschweig: Thalacker-Medien, 2003, ISBN 3-87815-174-8
* Norbert Fischer, Markwart Herzog (Hg.): Nekropolis. Der Friedhof als Ort der Toten und der Lebenden. Stuttgart 2005 ISBN 3-17-018508-X
* Claudia Denk, John Ziesemer (Hg.): Der bürgerliche Tod. Städtische Bestattungskultur von der Aufklärung bis zum frühen 20. Jahrhundert. Internationale Fachtagung des Deutschen Nationalkom-mitees von ICOMOS in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Natio-nalmuseum München, 11.-13. November 2005. Regensburg 2007 (= ICOMOS - Hefte des Deutschen Nationalkommitees 44), ISBN 978-3-7954-1946-2
* Arno Langkavel: Auf Spurensuche in Europa - Denkmäler, Gedenktafeln und Gräber bekannter und unbekannter Astronomen. Verlag Harri Deutsch, Frankfurt am Main, 2006. 375 S.



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